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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2012 - 2 M 111/12   

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https://dejure.org/2012,25461
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2012 - 2 M 111/12 (https://dejure.org/2012,25461)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26.07.2012 - 2 M 111/12 (https://dejure.org/2012,25461)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - 2 M 111/12 (https://dejure.org/2012,25461)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Art 6 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 1 Abs 1 GG, § 28 Abs 1 S 2 AufenthG 2004
    Ausländerrecht - zur Ausübung der Personensorge und zur Schutzpflicht des Staates gegenüber ungeborenem Kind

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, GG Art. 6 Abs. 1, EMRK Art. 8
    Ungeborenes Kind, nasciturus, Sorgerecht, Personensorge, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen, Schutz von Ehe und Familie, Schutz des Ungeborenen, Schutz des ungeborenen Lebens, Schwangerschaft, Visumsverfahren

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 334
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2012 - 2 M 111/12
    Die Würde des Menschseins verlangt jedoch keine generellen aufenthaltsrechtlichen Gewährleistungen zu Gunsten des Ungeborenen, sondern vordringlich die erforderlichen Vorkehrungen für die Entfaltung der Menschenwürde durch ein eigenes Lebensrecht des Ungeborenen (vgl. BVerfG, Urt. v. 28. Mai 1993 - 2 BvF 2/90 u.a. -, zit. nach juris Rn. 157, 159).
  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2012 - 2 M 111/12
    Die durch die Nachholung des Visumsverfahrens bedingte zeitweise Trennung der seit Kurzem - hier seit Anfang diesen Monats (3. Juli 2012) - verheirateten Eheleute ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, auch mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK vereinbar (vgl. Beschl. des Senats v. 14. Januar 2010 - 2 M 215/09 -, BVerfG, Beschl. v. 1. Dezember 2008 - 2 BvR 1830/08 -, zit. nach juris Rn. 26 m.w.N., BVerwG, Urt. v. 30. April 2009 - 1 C 3/08 -, zit. nach juris Rn. 34 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2012 - 2 M 111/12
    Die durch die Nachholung des Visumsverfahrens bedingte zeitweise Trennung der seit Kurzem - hier seit Anfang diesen Monats (3. Juli 2012) - verheirateten Eheleute ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, auch mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK vereinbar (vgl. Beschl. des Senats v. 14. Januar 2010 - 2 M 215/09 -, BVerfG, Beschl. v. 1. Dezember 2008 - 2 BvR 1830/08 -, zit. nach juris Rn. 26 m.w.N., BVerwG, Urt. v. 30. April 2009 - 1 C 3/08 -, zit. nach juris Rn. 34 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2011 - 2 O 97/10

    Beschwerde gegen Ablehnung eines Vollstreckungsantrags nach §§ 167 ff. VwGO

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2012 - 2 M 111/12
    Soweit damit Gründe vorgetragen werden, die erst nach Erlass des angefochtenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts bekannt geworden sind, steht dies der Zulässigkeit der Beschwerde nicht entgegen (vgl. Beschl. des Senats v. 14. Juli 2011 - 2 O 97/10 -, zit. nach juris Rn. 6).
  • AG Lüdenscheid, 18.03.2004 - 5 F 151/04
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2012 - 2 M 111/12
    Die elterliche Sorge beginnt mit der Geburt des Kindes, wie sich auch aus der Anknüpfung an den Geburtszeitpunkt in den Regelungen der §§ 1626 a Abs. 1, 1626 b Abs. 2 BGB ergibt (vgl. Diederichsen, in: Palandt, 68. Aufl. 2009, § 1626 a Rn. 1; § 1626 b Rn. 2; Peschel-Gutzeit, in: Staudinger, 13. Aufl. 2002, § 1626 BGB Rn. 36; AG Lüdenscheid, Beschl. v. 18. März 2004 - 5 F 151/04 -, zit. nach juris Rn. 9).
  • VG Oldenburg, 29.01.2013 - 11 B 37/13

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr.

    Aus § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG kann sich ein solcher Anspruch unabhängig von der Frage, welche Staatsangehörigkeit das Kind, mit dem die Antragstellerin schwanger ist, nach der Geburt haben wird, zum jetzigen Zeitpunkt schon deswegen nicht ergeben, weil dieses Kind noch nicht geboren ist (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 26. Juli 2012 - 2 M 111/12 -, juris Rn. 9).
  • VG Mainz, 06.09.2018 - 4 L 737/18

    Aufenthaltsrecht: Einstweilige Anordnung gegen eine Abschiebung eines Ausländers

    Diese Voraussetzungen sind hier bereits deshalb nicht erfüllt, weil das vermutlich die deutsche Staatsangehörigkeit erlangende Kind der Frau M. noch nicht geboren ist und die Ausübung der Personensorge beim ungeborenen Kind ausscheidet (vgl. dazu OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26. Juli 2012 - 2 M 111/12 -, BeckRS 2012, 56529 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 13.08.2019 - 5 L 406/19

    Asylrecht - Eilverfahren (Dublin-Verfahren nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 a) AsylG)

    Die elterliche Sorge beginnt mit der Geburt des Kindes, wie sich auch aus der Anknüpfung an den Geburtszeitpunkt in den Regelungen der §§ 1626 a Abs. 1, 1626 b Abs. 2 BGB ergibt (OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26. Juli 2012 - 2 M 111/12 - Juris Rn. 9).

    Die Würde des Menschseins verlangt jedoch keine generellen aufenthaltsrechtlichen Gewährleistungen zu Gunsten des Ungeborenen, sondern vordringlich die erforderlichen Vorkehrungen für die Entfaltung der Menschenwürde durch ein eigenes Lebensrecht des Ungeborenen (OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26. Juli 2012 - 2 M 111/12 - Juris Rn. 10).

  • OVG Saarland, 29.06.2016 - 2 B 164/16

    Nachholung des Visumsverfahrens bei einer Risikoschwangerschaft

    Dieser gegenüber besteht zusätzlich auch eine staatliche Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, die es gebietet, Maßnahmen zu unterlassen, die zu einer erheblichen Verschlechterung ihres Gesundheitszustands führen können.(Vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8.9.2009 - 18 B 1156/09 - (juris)) Vor allem aber verlangen die Schutzpflichten des Staates gegenüber dem ungeborenen Leben aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG vom Staat, das ungeborene Leben zu schützen und zu fördern.(Vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.7.2012 - 2 M 111/12 - (juris)).
  • VG Hannover, 17.01.2022 - 12 B 8/22

    Aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen; Geburtstermin; Risikoschwangerschaft;

    Die Annahme der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkungen aus Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 GG i.V.m. Art. 8 EMRK führt dann, wenn glaubhaft gemacht ist, dass das Kind nach seiner Geburt auch von dem von Abschiebung bedrohten Ausländer betreut werden wird, dazu, dass die Abschiebung auszusetzen ist, wenn nach den im Einzelfall gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen mit seiner Rückkehr vor dem voraussichtlichen Geburtstermin nicht gerechnet werden kann (vgl. Bay. VGH, Beschl. vom 11.10.2017 - 19 CE 17.2007 -, juris Rn. 13; OVG Hamburg, Beschl. vom 14.08.2008 - 4 Bs 84/08 -, juris Rn. 7 unter Bezugnahme auf weitere Rspr.; VG Hannover, Beschl. vom 17.09.2019 - 5 B 3968/19 -, juris Rn. 18; noch Sächs. OVG, Beschl. vom 02.10.2009 - 3 B 482/09 -, juris Rn. 5; vgl. inzwischen Sächs. OVG, Beschl. vom 13.01.2021 - 3 B 397/20 -, juris Rn. 17 und Beschl. vom 07.05.2019 - 3 B 102/19 -, juris Rn. 16: Abschiebungsschutz ab Eintritt des Mutterschutzes; so auch OVG Berlin, Beschl. vom 27.02.2019 - OVG 11 S 7.19 -, juris Rn. 6; vgl. auch OVG Meck.-Vorp., Beschl. vom 26.07.2021 - 2 M 111/12 -, juris Rn. 11 und VG Karlsruhe, Beschl. vom 13.04.2021 - 10 K 1267/21 -, juris Rn. 20: kein Abschiebungsschutz, wenn Nachholung des Visumverfahrens vor dem Geburtstermin noch möglich).
  • VG Berlin, 19.02.2015 - 33 L 45.15

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im vorläufigen Rechtsschutzverfahren;

    Der Umstand, dass das ungeborene Kind der Antragsteller aufgrund seines deutschen Vaters - auch bei einer Geburt in Pakistan - die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wird (§ 4 Abs. 1 S. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz) und daher als deutscher Staatsangehöriger das Recht auf Einreise in die Bundesrepublik Deutschland hat und somit seiner Mutter (eine juristische Sekunde später) einen Anspruch nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AufenthG vermittelt, begründet zum jetzigen Zeitpunkt keinen Rechtsanspruch (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Juli 2009 - OVG 12 S 70.09, OVG 12 M 59.09 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26. Juli 2012 - 2 M 111/12 -, beide juris; Dienelt, in: Renner/Bergmann/Dienelt, AuslR, 10. Aufl. 2013, § 28 Rn. 18; Zeitler, HTK-AuslR, Stand: 03 / 2014, § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AufenthG Nr. 1).
  • VG Bayreuth, 29.01.2019 - B 6 E 19.28

    Rechtmäßige Abschiebung

    Damit kann dem Antragsteller auch die aufenthaltsrechtliche Sonderstellung der familiären Gemeinschaft in § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB nicht zugutekommen, die auf dem bisherigen Zusammenleben mit einem Kind und der Ausübung der Personensorge durch tatsächliche Betreuung, Versorgung und Erziehung beruht (OVG Greifswald, B. v. 26.07.2012 - 2 M 111/12 - juris Rn. 9).
  • VG Bayreuth, 12.12.2016 - B 4 K 16.472

    Keine eine Aufenthaltserlaubnis begründende elterliche Sorge vor dem

    Deshalb besteht erst ab diesem Zeitpunkt ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (OVG Greifswald, B. v. 6.07.2012... 2 M 111/12 - juris Rn. 9; Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 28 AufenthG Rn. 26).
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